Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von:

 

Partscenter Holland B.V. Waalhaven Z.z. 6, Haven 2248

3088 HH Rotterdam

 

Registrierungsnummer Handelskammer: 24234887

 

 

 

Artikel1:           Anwendung, Definitionen

 

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Kauf- und Verkaufsvertrag, unabhängig ob über die Website www.pch.nl abgeschlossen oder anderweitig, von Partscenter Holland B.V., handelnd unter den folgenden Namen: Partscenter Holland, C&P U. S.A. Parts, C&P Competition, EI-Jay parts & more, mit Sitz in Rotterdam, nachfolgend als „Partscenter Holland“ bezeichnet.
  2. Der Käufer wird nachfolgend als „Vertragspartner“ bezeichnet.
  3. Verschiedene Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für natürliche Personen, die nicht in ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. In diesen Bestimmungen wird der Vertragspartner als „der Verbraucher“ bezeichnet.
    1. Unter „Angebot“ versteht sich: jedes Angebot von Partscenter Holland, unabhängig ob in schriftlicher Form oder nicht.
      1. Unter „schriftlich“ versteht sich: per Brief, E-Mail, Fax oder jedes andere Kommunikationsmittel, das nach dem heutigen Stand der Technik und den vorherrschenden Gesellschaftsansichten als gleichwertig betrachtet werden kann.
      2. Unter „die Website“ versteht sich: die in Absatz 1 erwähnte Website von Partscenter Holland.
        1. Eine mögliche Nichtanwendbarkeit (eines Teils) einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Anwendung der anderen Bestimmungen nicht.
        2. Bei einer Abweichung oder einer Unvereinbarkeit zwischen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Übersetzung davon ist der niederländische Text maßgebend.
        3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden außerdem Anwendung für alle Folgeaufträge oder Teilaufträge, die sich aus dem Vertrag ergeben.

 

Artikel2:           Angebot, Preise

 

  1. Sofern in/bei einem Angebot keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, handelt es sich um ein unverbindliches Angebot. Partscenter Holland kann dieses Angebot spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme widerrufen.
  2. Die in einem Angebot oder einer Preisliste angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne andere etwaige Kosten, wie z.B. Transport-, Versand-, Verwaltungs-, Handelskosten und Spesen von Drittbeauftragten. Bei jedem Produkt werden der angewendete MwSt.-Betrag und andere etwaige Kosten deutlich angegeben.
  3. Ein kombiniertes Angebot verpflichtet Partscenter Holland nicht dazu, einen Teil dieser angebotenen Artikel für einen entsprechenden Teil des Preises zu liefern.
  4. Falls das Angebot auf Informationen beruht, die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt wurden, und diese Informationen sich als falsch/unvollständig erweisen oder sich nachträglich ändern, kann Partscenter Holland die angegebenen Preise und/oder Lieferbedingungen dementsprechend anpassen.
  5. Das Angebot und die Preise gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
  6. Das Angebot verfällt, wenn der Artikel, auf den sich das Angebot bezieht, nicht länger verfügbar ist.

 

 

 

 

 

 

  1. Angezeigte und/oder zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Farbspezifikationen, Maße, Gewichte und andere Beschreibungen in Broschüren, Werbematerial und/oder auf der Website sind so genau wie möglich, gelten jedoch nur als Anhaltspunkt. Der Vertragspartner kann daraus keine Rechte ableiten.
  2. Zur Verfügung gestellte Muster und Modelle bleiben Eigentum von Partscenter Holland und müssen auf erstes Verlangen auf Kosten des Vertragspartners an Partscenter Holland zurückgeschickt werden.
    1. a.   Partscenter Holland kann die vereinbarten Preise entsprechend erhöhen und dem Vertragspartner in Rechnung stellen, falls zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung (kosten-) preiserhöhende Umstände für Partscenter Holland aufgrund von Rechtsvorschriftsänderungen, staatlichen Maßnahmen, Währungsschwankungen oder Änderungen der Preise für benötigte Materialien oder Rohstoffe eintreten.

b.      Bei Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss kann der Verbraucher den Vertrag mittels schriftlicher Erklärung widerrufen. Falls der Verbraucher Partscenter Holland nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preisänderung informiert, kann Partscenter Holland davon ausgehen, dass der Kunde mit dieser Änderung einverstanden ist.

 

Artikel 3:          Vertragsabschluss

 

  1. Der Vertrag wird abgeschlossen, nachdem der Vertragspartner das Angebot von Partscenter Holland angenommen hat, auch falls die Annahme in geringfügigen Punkten von diesem Angebot abweicht. Weicht diese Annahme jedoch in wesentlichen Punkten ab, wird der Vertrag erst geschlossen, nachdem Partscenter Holland diesen Abweichungen schriftlich zugestimmt hat.
    1. Partscenter Holland ist erst dann gebunden an:
      1. eine Bestellung ohne vorheriges Angebot;
      2. mündliche Absprachen;
        1. Ergänzungen oder Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages;

sobald dem Vertragspartner diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung vorliegt oder sobald Partscenter Holland, ohne Einwände des Vertragspartners, mit der Erfüllung des Auftrags oder des Vertrages begonnen hat.

  1. Sofern auf der Website nicht anders angegeben, ist Partscenter Holland erst dann an eine Bestellung über die Website gebunden, wenn Partscenter Holland dies dem Vertragspartner schriftlich, sei es durch eine automatische Mitteilung oder nicht, bestätigt hat.

 

Artikel 4:          Fernabsatz - Bedenkzeit, Rücktrittsrecht

 

  1. Dieser Artikel gilt für den Verbraucher nur im Falle eines Fernabsatzes im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
    1. Bei einem Fernabsatz hat der Verbraucher eine Bedenkzeit, innerhalb welcher er den Vertrag ohne Angabe von Gründen auflösen kann.
    2. Die im vorstehenden Absatz genannte Bedenkzeit beträgt 14 Kalendertage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter (mit Ausnahme des Spediteurs):
      1. den Artikel erhalten hat;
      2. den letzten Artikel erhalten hat, wenn der Verbraucher in einer Bestellung mehrere Artikel bestellt hat und diese Artikel getrennt geliefert wurden;
      3. die letzte Sendung oder die letzte Komponente erhalten hat, falls die Lieferung eines Artikels aus mehreren Sendungen/Komponenten besteht;

d.   den ersten Artikel eines Dauerauftrages, d.h. bei regelmäßiger Lieferung von Artikeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums, erhalten hat.

 

 

 

 

 

 

  1. Die Auflösung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung des Verbrauchers an Partscenter Holland, unabhängig davon, ob ein vom Partscenter Holland zur Verfügung gestelltes Musterformular verwendet wird oder nicht.
  2. Mit einer Auflösung im Rahmen der vorstehenden Absätze werden auch alle Zusatzverträge von Rechts wegen aufgelöst.
    1. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei der Lieferung von:
      1. speziellen, auf ihn zugeschnittenen Artikeln oder von Artikeln, die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;
      2. Artikeln, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht für eine Rücksendung geeignet sind und deren Siegel nach der Lieferung aufgebrochen wurde;
      3. Artikeln, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nach der Lieferung unumkehrbar mit anderen Artikeln vermischt worden sind.
      4. Wenn der Verbraucher die gelieferten Artikel zurücksenden möchte, da sie nicht dem Vereinbarten entsprechen, gelten die Bestimmungen von Artikel 11 Beschwerden.

 

Artikel 5           Fernabsatz - Rückgabe, Kostenerstattung

 

  1. Wenn Partscenter Holland die gelieferten Artikel nicht selbst abholt bzw. abholen lässt, muss der Verbraucher die Artikel sofort, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach der Auflösung, in der Originalverpackung, unbenutzt und auf eigene Rechnung und Gefahr an Partscenter Holland oder einen von Partscenter Holland Drittbeauftragten zurücksenden.
  2. Spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Auflösung erstattet Partscenter Holland alle vom Verbraucher im Rahmen des betreffenden Vertrages erhaltenen Beträge auf die gleiche Weise und in der gleichen Währung zurück, die der Verbraucher verwendet hat.
    1. Partscenter Holland ist nicht verpflichtet, etwaige zusätzliche Kosten zu erstatten, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde ausdrücklich eine andere als die von Partscenter Holland angebotene, preisgünstigste Standardlieferungsart gewählt hat.
      1. Wenn Partscenter Holland die gelieferten Artikel nicht selbst abholt bzw. abholen lässt, kann der Verbraucher eine Rückerstattung erst dann erwirken, wenn Partscenter Holland die Artikel zurückerhalten hat oder der Verbraucher nachweisen kann, dass die Artikel von ihm zurückgeschickt wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.
      2. Partscenter Holland kann die Rückgabe von Artikeln verweigern oder nur einen Teil der erhaltenen Zahlungen des Verbrauchers zurückerstatten, wenn die Artikel sich nicht in der Originalverpackung befinden, verarbeitet oder verwendet wurden (über das erforderliche Maß hinaus, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise der Artikel zu bestimmen) und/oder beschädigt sind. Partscenter Holland informiert den Verbraucher unverzüglich nach Erhalt der Artikel darüber.
      3. Der Verbraucher haftet für die Wertminderung des Artikels, wenn seine Prüfung des Artikels über das erforderliche Maß hinausging, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Artikels festzustellen.
        1. Der Verbraucher ist zu keinem Zeitpunkt haftbar oder schuldet irgendwelche Kosten für die bloße Tatsache, dass er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

 

Artikel 6:          Beteiligung Dritter

 

Falls Partscenter Holland dies für notwendig erachtet, kann Partscenter Holland bestimmte Lieferungen durch Dritte vornehmen lassen.

 

Artikel 7:          Verpflichtungen des Vertragspartners

 

  1. Der Vertragspartner vergewissert sich, dass er Partscenter Holland alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig und in der von Partscenter Holland gewünschten Weise zur Verfügung stellt, und dass diese Informationen ordnungsgemäß und vollständig sind.

  1. Die von Partscenter Holland gelieferten Artikel können vom Vertragspartner nur in der von Partscenter Holland oder in einer von seinen Lieferanten stammenden Originalverpackung weiterverkauft werden. Der Vertragspartner darf keine Änderungen an der Originalverpackung vornehmen und muss Beschädigung vermeiden.
  2. Wenn der Vertragspartner den oben genannten Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) entspricht, kann Partscenter Holland die Vertragserfüllung aussetzen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertragspartner seine Verpflichtungen erfüllt hat. Kosten und sonstigen Folgen, die sich daraus ergeben, gehen auf Kosten und Risiko des Vertragspartners.
    1. Falls der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und Partscenter Holland nicht eine sofortige Erfüllung verlangt, beeinträchtigt dies nicht das Recht von Partscenter Holland, die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt dennoch zu verlangen.

 

Artikel 8:          Vertrauliche Informationen

 

  1. Partscenter Holland haltet alle Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsabschlusses und der Vertragserfüllung von/über den Vertragspartner erhält, geheim. Partscenter Holland gibt diese Informationen nur dann an Dritte weiter, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
  2. Partscenter Holland trifft alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen, um diese Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch für Arbeitnehmer von Partscenter Holland und Dritte, die unter der Verantwortung von Partscenter Holland an der Vertragserfüllung beteiligt sind.
  3. Falls sich die Informationen auf personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung beziehen, verarbeitet Partscenter Holland die Informationen gemäß dieser Datenschutzverordnung und meldet eventuelle Verstöße gegen die Sicherheit der Informationen ebenfalls gemäß dieser Datenschutzverordnung.
  4. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn Partscenter Holland aufgrund von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vertrauliche Informationen offenlegen muss und sich dabei nicht auf ein gesetzliches oder gerichtlich genehmigtes Recht zur Verweigerung der Offenlegung berufen kann. Diese Ausnahme gilt auch für die in Absatz 2 genannten Arbeitnehmer/Dritte.

 

Artikel 9:          Lieferung, Lieferfristen

 

  1. Vereinbarte Fristen können unter keinen Umständen als Ausschlussfrist angesehen werden. Falls Partscenter Holland den Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) entspricht, muss der Vertragspartner Partscenter Holland schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtungen einräumen.
  2. Eine vereinbarte Frist beginnt in dem Moment, an dem Partscenter Holland alle notwendigen Informationen für die Lieferung und eine eventuell vereinbarte (An-)Zahlung vom Vertragspartner erhalten hat. Sollte dadurch eine Verzögerung eintreten, wird die Frist in einem angemessenen Verhältnis verlängert.
    1. Partscenter Holland kann in Teilen liefern und jede Teillieferung gesondert in Rechnung stellen.
    2. Das Risiko für die zu liefernden Artikel geht in dem Moment auf den Vertragspartner über, an dem die Artikel das Gelände, das Lager oder das Geschäft von Partscenter Holland verlassen haben oder Partscenter Holland den Vertragspartner darüber informiert hat, dass die Artikel abgeholt werden können.
      1. Der Versand oder Transport der Artikel erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners und auf eine von Partscenter Holland zu bestimmende Weise. Partscenter Holland haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die sich auf den Versand oder Transport beziehen.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Sofern die Parteien keine andere Frist vereinbaren, gilt für die Lieferung an den Verbraucher eine maximale Frist von 30 Tagen nach Vertragsabschluss. Diesbezüglich geht die Gefahr in dem Moment auf den Verbraucher über, an dem der Artikel ihm/einem von ihm benannten Dritten (mit Ausnahme des Spediteurs) tatsächlich zur Verfügung steht. Wenn der Verbraucher selbst den Spediteur bestimmt (mit Ausnahme eines von Partscenter Holland vorgeschlagenen Spediteurs), geht das Risiko bei Erhalt der Artikel durch diesen Spediteur auf den Verbraucher über. Der Versand oder Transport erfolgt auf Kosten des Verbrauchers.
  2. Wenn es sich aufgrund einer Ursache im Risikobereich des Vertragspartners als unmöglich erweist, die bestellten Artikel (in der vereinbarten Weise) an den Vertragspartner zu liefern, oder wenn diese Artikel nicht abgeholt werden, kann Partscenter Holland die Artikel auf Risiko und Rechnung des Vertragspartners lagern. Der Vertragspartner ermöglicht es Partscenter Holland, innerhalb einer von Partscenter Holland gesetzten angemessenen Frist, die Lieferung nachträglich durchzuführen oder holt die Artikel dennoch selbst ab.
  3. Kommt der Vertragspartner nach der vorgenannten angemessenen Frist seiner Kaufverpflichtung nicht nach, ist er unmittelbar in Verzug. Partscenter Holland ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen und die Artikel an Dritte zu verkaufen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz, Kosten und Zinsen verpflichtet zu sein. Dies beeinträchtigt nicht die Verpflichtung des Vertragspartners, etwaige (Lager-)Kosten, Schäden und Gewinnausfälle von Partscenter Holland zu kompensieren und/oder das Recht von Partscenter Holland, Erfüllung zu verlangen.

 

Artikel 10:        Leergut

 

  1. Leergüter, die mehrfach verwendet werden sollen, bleiben Eigentum von Partscenter Holland und dürfen vom Vertragspartner nicht für anderweitige Zwecke als den vorgesehenen verwendet werden.
    1. Partscenter Holland entscheidet, ob der Vertragspartner das Leergut zurückgeben muss oder Partscenter Holland dieses selbst abholt und auf wessen Kosten letzteres geschieht.
    2. Partscenter Holland kann dem Vertragspartner für Leergut ein Pfand in Rechnung stellen. Wenn das Leergut vom Vertragspartner innerhalb der vereinbarten Frist frachtfrei zurückgeschickt wird, nimmt Partscenter Holland das Leergut zurück. Das Pfand wird dem Vertragspartner anschließend erstattet oder vom Leergutpfand einer Nachlieferung abgezogen. Partscenter Holland kann 10 Prozent an Bearbeitungskosten von dem zu erstattenden oder abzurechnenden Betrag abziehen.
      1. Wenn das Leergut beschädigt, unvollständig oder zerstört ist, haftet der Vertragspartner für diesen Schaden, und das Recht auf Rückerstattung des Pfandes wird hinfällig. Wenn dieser Schaden höher ist als das berechnete Pfand, muss Partscenter Holland das Leergut nicht zurücknehmen und kann dieses dem Vertragspartner dann zum Selbstkostenpreis, abzüglich des vom Vertragspartner geleisteten Pfandes, in Rechnung stellen.
        1. Partscenter Holland darf Leergüter, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind, beim Vertragspartner hinterlassen. Etwaige Entsorgungskosten gehen dann zu Lasten des Vertragspartners.

 

Artikel 11:        Beschwerden

 

  1. Der Vertragspartner prüft die gelieferten Artikel unverzüglich nach Erhalt und vermerkt sichtbare Mängel, Fehlfunktionen, Beschädigungen und/oder Anzahlabweichungen auf dem Frachtbrief oder der Begleitquittung oder meldet oben genannte Punkte ersatzweise innerhalb von 2 Arbeitstagen schriftlich an Partscenter Holland. Werden derartige Beschwerden nicht rechtzeitig gemeldet, gelten die Artikel als in gutem Zustand erhalten und als vereinbarungsgemäß.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Andere Beschwerden muss der Vertragspartner unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Garantiefrist, schriftlich an Partscenter Holland melden. Alle Folgen einer nicht sofortigen Meldung gehen auf Risiko des Vertragspartners. Wenn keine Garantiefrist vereinbart wurde, gilt eine Frist von 1 Jahr nach Lieferung.
    1. Ohne eine rechtzeitige Beschwerde ist es nicht möglich, sich auf eine vereinbarte Garantie zu berufen.
    2. Wenn bestellte Artikel bei Partscenter Holland nur in (Großhandels-)Verpackungen, Mindestmengen oder -anzahlen vorrätig sind und dementsprechend nur auf diese Art geliefert werden können, dürfen die Artikel geringfügige und in der Branche akzeptierte Abweichungen in Bezug auf angegebene Gewichte, Inhalte, Mengen, Farben und Maße aufweisen. Diese Abweichungen gelten nicht als Mangel seitens Partscenter Holland und es kann darauf keine Garantie geltend gemacht werden.
    3. Beschwerden setzen die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners nicht aus.
    4. Der vorstehende Absatz gilt nicht für Verbraucher.
    5. Der Vertragspartner ermöglicht es Partscenter Holland, die Beschwerde zu prüfen und stellt hierfür alle relevanten Informationen zur Verfügung. Wenn für die Prüfung eine Rücksendung erforderlich ist, geht diese auf Kosten des Vertragspartners, es sei denn, die Beschwerde erweist sich im Nachhinein als begründet. Das Transportrisiko liegt jederzeit beim Vertragspartner.
    6. Eine Rückgabe erfolgt auf eine von Partscenter Holland zu bestimmende Weise und in der Originalverpackung/Leergut.
      1. Es sind keine Beschwerden möglich für:
        1. Defizite oder Eigenschaften von Artikeln aus natürlichen Materialien, wenn diese Defizite oder Eigenschaften in der Natur der Materialien liegen;
          1. Verfärbungen und leichte Farbunterschiede zwischen den Artikeln;
            1. Artikel, die nach Erhalt durch den Vertragspartner in ihrer Art und/oder Zusammensetzung verändert oder ganz oder teilweise be- bzw. verarbeitet wurden.

 

Artikel 12:        Garantien

 

  1. Partscenter Holland führt die vereinbarten Lieferungen ordnungsgemäß und gemäß den in der Branche geltenden Normen aus, sichert jedoch niemals eine Garantie zu, die über das ausdrücklich Vereinbarte hinausgeht.
    1. Während der Garantiezeit bürgt Partscenter Holland für die übliche Qualität und Eignung der gelieferten Artikel.
    2. Wenn der Hersteller oder Lieferant eine Garantie für die von Partscenter Holland gelieferten Artikel erteilt hat, gilt diese Garantie gleichermaßen zwischen den Parteien. Partscenter Holland informiert den Vertragspartner darüber.
      1. Falls der Zweck, für den der Vertragspartner die Artikel bearbeiten, verarbeiten oder verwenden möchte, vom üblichen Zweck abweicht, garantiert Partscenter Holland nur dann die Eignung des Artikels für diesen Zweck, wenn sie dies dem Vertragspartner schriftlich bestätigt hat.
      2. Die Garantie kann nicht geltend gemacht werden, solange der Vertragspartner den vereinbarten Preis für die Artikel noch nicht bezahlt hat.
        1. Der vorstehende Absatz gilt nicht für Verbraucher.
        2. Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs wird Partscenter Holland, nach eigenem Ermessen, die Artikel kostenlos reparieren oder ersetzen, eine Rückerstattung oder einen Rabatt auf den vereinbarten Preis gewähren. Im Falle eines zusätzlichen Schadens gelten die Bestimmungen von Artikel 13 Haftung.
        3. Der Verbraucher kann sich immer für die kostenlose Reparatur oder den Ersatz der Artikel entscheiden, es sei denn, dies kann von Partscenter Holland vernünftigerweise nicht verlangt werden. Im letzteren Fall kann der Verbraucher den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung auflösen oder einen Nachlass auf den vereinbarten Preis verlangen.

 

 

 

 

 

 

Artikel 13:        Haftung

 

  1. Abgesehen von den ausdrücklich vereinbarten oder von Partscenter Holland gegebenen Garantien übernimmt Partscenter Holland keine Haftung.
  2. Partscenter Holland haftet nur für direkte Schäden. Jegliche Haftung für Folgeschäden, wie z.B. Betriebsschäden, entgangener Gewinn und/oder erlittener Verlust, Verzugsschäden und/oder Personen- oder Körperschäden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Der Vertragspartner trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um etwaigen Schaden zu verhindern oder zu begrenzen.
    1. Falls Partscenter Holland haftbar ist, ist die Schadensersatzpflicht immer auf einen Maximalbetrag begrenzt, der von ihrem Versicherer in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird. Falls der Versicherer jedoch keine Zahlung leistet, oder der Schaden nicht durch eine von Partscenter Holland abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, ist die Schadensersatzpflicht auf maximal den Rechnungsbetrag für die gelieferten Artikel beschränkt.
      1. Der Vertragspartner muss sich spätestens nach 6 Monaten an Partscenter Holland wenden, nachdem er vom Schaden, den er erlitten hat, erfahren hat bzw. hätte erfahren können.
      2. Abweichend vom vorstehenden Absatz gilt für den Verbraucher eine Frist von 1 Jahr.
        1. Partscenter Holland ist nicht haftbar und der Vertragspartner kann sich nicht auf die geltende Garantie berufen, wenn der Schaden verursacht wurde durch:
          1. unsachgemäßen Gebrauch, Gebrauch entgegen dem Zweck der gelieferten Artikel oder Gebrauch entgegen den Anweisungen, Ratschlägen, Gebrauchsanweisungen usw., die von/im Namen von Partscenter Holland zur Verfügung gestellt wurden;
          2. unsachgemäße Verwahrung (Lagerung) oder Instandhaltung der Artikel;
            1. Fehler oder Unvollständigkeit in den Informationen, die Partscenter Holland vom Vertragspartner oder in seinem Namen erhalten hat;
            2. Anweisungen oder Instruktionen von/im Namen des Vertragspartners;
            3. oder aufgrund einer Entscheidung des Vertragspartners, die von dem abweicht, was Partscenter Holland empfohlen hat und/oder üblich ist;
            4. oder weil der Vertragspartner oder Dritte in seinem Namen (Reparatur-)Arbeiten oder Bearbeitungen an den gelieferten Artikeln durchgeführt haben, ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von Partscenter Holland.
            5. Der Vertragspartner ist in den im vorigen Absatz aufgeführten Fällen für den entstandenen Schaden voll haftbar und hält Partscenter Holland für mögliche Ansprüche Dritter schadlos.
            6. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz und/oder bewusste Fahrlässigkeit von Partscenter Holland oder der leitenden Angestellten auf Führungsebene zurückzuführen ist oder wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen dagegensprechen. Nur in diesen Fällen entschädigt Partscenter Holland den Vertragspartner für mögliche Ansprüche Dritter.

 

Artikel 14:        Zahlung

 

  1. Partscenter Holland darf immer eine (teilweise) Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit für die Zahlung verlangen. Die geforderte Vorauszahlung beträgt für Verbraucher maximal 50 Prozent des vereinbarten Preises.
  2. Bei Bestellungen über die Website erfolgt die Zahlung in der auf der Website angegebenen Weise, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
  3. Die Zahlung muss innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Wenn innerhalb dieser Zahlungsfrist keine Beschwerde gemacht wurde, gilt die Rechnung als definitiv.

 

 

 

 

 

 

  1. Falls eine Rechnung nicht vollständig bezahlt wurde oder eine Lastschrift nach Ablauf der im vorigen Absatz genannten Frist nicht erfolgt ist, schuldet der Vertragspartner Partscenter Holland Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozent pro Monat, die kumulativ über den Nennbetrag berechnet werden. Teile eines Monats verstehen sich als ein ganzer Monat.
    1. In der oben genannten Situation muss der Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent auf Jahresbasis zahlen, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher. Unter diesen Umständen gilt der gesetzliche Zinssatz.
    2. Falls der Betrag nach einer Mahnung noch nicht bezahlt ist, ist Partscenter Holland berechtigt, dem Vertragspartner außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 Prozent des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von 40,00 € in Rechnung zu stellen.
    3. Partscenter Holland räumt dem Verbraucher im Falle einer solchen Mahnung eine Zahlungsfrist von mindestens 15 Tagen ein. Wenn die Zahlung erneut ausbleibt, fallen außergerichtliche Inkassokosten für den Verbraucher an, und zwar in Höhe von:
      1. 15 Prozent des Nennbetrags über die ersten 2.500,00 € der Forderung (mit einem Minimum von 40,00 €);
        1. 10 Prozent des Nennbetrags über die nächsten 2.500,00 € der Forderung;
          1. 5 Prozent des Nennbetrags über die nächsten 5.000,00 € der Forderung;
          2. 1 Prozent des Kapitalbetrags über die nächsten 190.000,00 € der Forderung;
            1. 0,5 Prozent des Darüberhinausgehenden des Nennbetrags.

All dies mit einem absoluten Höchstbetrag von 6.775,00 €.

  1. Für die Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten kann Partscenter Holland nach einem Jahr den Nennbetrag der Forderung um die in diesem Jahr aufgebauten Verzugszinsen erhöhen.
  2. Wenn die vollständige Zahlung nicht erfolgt, ist Partscenter Holland berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen oder die Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung erfolgt ist oder eine angemessene Sicherheit geleistet wurde. Partscenter Holland hat oben genanntes Aussetzungsrecht auch dann und noch bevor der Vertragspartner/Verbraucher in Zahlungsverzug gerät, wenn berechtigte Gründe vorliegen, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners/Verbrauchers anzuzweifeln.
    1. Eingegangene Zahlungen zieht Partscenter Holland zunächst von allen fälligen Zinsen und Kosten ab und anschließend von den fälligen Rechnungen, die am längsten offen stehen, es sei denn, es wird bei der Zahlung schriftlich angegeben, dass sich die eingegangene Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
    2. Der Vertragspartner ist nicht befugt, die Forderungen von Partscenter Holland mit seinen Gegenforderungen gegenüber Partscenter Holland zu verrechnen. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner eine (vorläufige) Zahlungseinstellung beantragt oder für insolvent erklärt wird.
      1. Der vorstehende Absatz gilt nicht für Verbraucher.

 

Artikel 15:        Eigentumsvorbehalt

 

  1. Alle gemäß dem Vertrag gelieferten/zu liefernden Artikel bleiben Eigentum von Partscenter Holland, bis der Vertragspartner alle seine Zahlungsverpflichtungen beglichen hat.
  2. Diese Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises der Artikel, zuzüglich Forderungen aufgrund von Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Lieferung ausgeführt wurden, und Forderungen aufgrund eines zurechenbaren Mangels des Vertragspartners, wie z.B. Schadenersatzansprüche, außergerichtliche Inkassokosten, Zinsen und eventuelle Strafen.
  3. Bei der Lieferung identischer, nicht individualisierbarer Artikel gilt immer die zu den ältesten Rechnungen gehörende Partie als zuerst verkauft. Der Eigentumsvorbehalt ruht daher immer auf allen gelieferten Artikeln, die sich zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch im Lager, im Geschäft und/oder im Hausrat des Vertragspartners befinden.

 

 

 

 

 

 

  1. Der Vertragspartner darf die Artikel für die Zwecke seines normalen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen, vorausgesetzt, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt an diesen Artikeln vereinbart.
    1. Solange die Güter dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, darf der Vertragspartner sie weder in irgendeiner Weise verpfänden noch unter die tatsächliche Kontrolle eines Kreditgebers bringen.
    2. Der Vertragspartner informiert Partscenter Holland unverzüglich schriftlich, falls Dritte Eigentumsrechte oder andere Rechte an den Artikeln geltend machen möchten.
    3. Solange der Vertragspartner die Artikel in seinem Besitz hat, bewahrt er diese sorgfältig und als identifizierbares Eigentum von Partscenter Holland auf.
    4. Der Vertragspartner muss eine Gewerbe- oder Hausratsversicherung abschließen, unter welcher die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Artikel jederzeit mitversichert sind. Er gewährt Partscenter Holland auf erstes Ersuchen hin Zugang zur Versicherungspolizze und zu den entsprechenden Prämienzahlungsbescheinigungen.
    5. Falls der Vertragspartner gegen diesen Artikel verstößt oder Partscenter Holland den Eigentumsvorbehalt geltend macht, dürfen Partscenter Holland und ihre Mitarbeiter die Räumlichkeiten des Vertragspartners betreten und die Artikel zurücknehmen. Dies beeinträchtigt nicht die Rechte von Partscenter Holland auf Schadensersatz, Gewinnausfall und Zinsen, sowie das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen.

 

Artikel 16:        Zurückbehaltungsrecht

 

  1. Partscenter Holland kann die Rückgabe von Artikeln des Vertragspartners, die Partscenter Holland zur Montage, Wartung oder Reparatur in ihrem Besitz hat, aussetzen, wenn und solange der Vertragspartner:
    1. die Kosten für die (bisherige) Arbeit an diesem Artikel nicht (vollständig) bezahlt hat;
    2. andere fällige Forderungen aus der Vertragsbeziehung mit Partscenter Holland nicht (vollständig) bezahlt hat.
    3. Partscenter Holland haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die sich aus der Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechts ergeben.

 

Artikel 17:        Konkurs, fehlende Verfügungsgewalt und dergleichen

 

  1. Partscenter Holland kann den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung an den Vertragspartner zu dem Zeitpunkt auflösen, an dem der Vertragspartner:
    1. für Bankrott erklärt wurde oder Konkurs angemeldet wurde;
    2. eine (vorläufige) Zahlungseinstellung beantragt;
      1. bei einem Pfändungsbeschluss betroffen ist;
      2. unter Vormundschaft oder Zwangsverwaltung gestellt wurde;
        1. anderweitig die Verfügungsgewalt oder Rechtsfähigkeit in Bezug auf (Teile) seines Vermögens verliert.
        2. Der Vertragspartner informiert den Kurator oder Insolvenzverwalter jederzeit über den (Inhalt des) Vertrag(es) und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Artikel 18:        Höhere Gewalt

 

  1. Im Falle höherer Gewalt seitens des Vertragspartners oder seitens Partscenter Holland ist letztere Partei berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner aufzulösen oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne dabei zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein.
  2. Unter höhere Gewalt von Partscenter Holland versteht sich: eine nicht zurechenbare Unzulänglichkeit seitens Partscenter Holland, von ihr herangezogener Dritter oder Zulieferer oder andere schwerwiegende Gründe seitens Partscenter Holland.

 

 

 

 

 

 

  1. Unter den folgenden Umständen liegt für Partscenter Holland auf jeden Fall höhere Gewalt vor: Krieg, Aufstand, Mobilisierung, Aufruhr im In- und Ausland, staatliche Maßnahmen, Streiks innerhalb der Organisation von Partscenter Holland oder eine Gefahr solcher und ähnliche Umstände, Verzerrung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Wechselkurse, Betriebsunterbrechungen durch Feuer, Einbruch, Sabotage, Strom-, Internet- oder Telefonausfall oder Aktivitäten von Cyberkriminellen, die dazu führen, dass die Website nicht (vollständig) verfügbar ist, Naturereignisse, (Natur-)Katastrophen und ähnliches, sowie durch Wetterbedingungen, Straßenblockaden, Unfällen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen usw., entstandenen Transportschwierigkeiten und Lieferproblemen.
  2. Tritt höhere Gewalt in dem Moment ein, an dem der Vertrag bereits teilweise ausgeführt ist, muss der Vertragspartner bis zu diesem Zeitpunkt seine Verpflichtungen gegenüber Partscenter Holland einhalten.

 

Artikel 19:        Widerruf; Aussetzung

 

  1. Dieser Artikel gilt nicht für die Auflösung innerhalb der gesetzlichen Bedenkzeit gemäß Artikel 4.
    1. Falls der Vertragspartner den Vertrag vor oder während der Ausführung widerrufen möchte, kann Partscenter Holland vom Vertragspartner eine feste Entschädigung für alle durch den Widerruf entstandenen Kosten und Schäden, einschließlich des Gewinnausfalls, verlangen. Nach eigenem Ermessen von Partscenter Holland und abhängig von den bereits erfolgten Lieferungen beträgt diese Entschädigung 20 bis 100 Prozent des vereinbarten Preises.
    2. Der Vertragspartner hält Partscenter Holland für Ansprüche Dritter, die sich aus dem Widerruf ergeben, schadlos.
    3. Partscenter Holland kann die fällige Entschädigung mit allen vom Vertragspartner gezahlten Beträgen und eventuellen Gegenforderungen des Vertragspartners verrechnen.
    4. Im Falle einer Aussetzung der Lieferung(en) auf Antrag des Vertragspartners ist die Gebühr für alle durchgeführten Lieferungen sofort fällig und Partscenter Holland ist berechtigt, diese dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für bereits entstandene Kosten oder Kosten, die sich aus der Aussetzung ergeben.
    5. Die Kosten, die sich für Partscenter Holland aus der Wiederaufnahme der Lieferung(en) ergeben, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Falls die Vertragserfüllung nach der Aussetzung nicht wieder aufgenommen werden kann, ist Partscenter Holland berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung an den Vertragspartner aufzulösen.

 

 

Artikel 20:        Geltendes Recht, zuständiges Gericht

 

  1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
    1. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UN Convention for the International Sale of Goods bzw. CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Mögliche Streitigkeiten werden dem zuständigen Richter des Ortes in dem Partscenter Holland seinen Sitz hat, vorgelegt. Partscenter Holland behält sich jedoch jederzeit das Recht vor, die Streitigkeit dem zuständigen Richter des Ortes, wo der Vertragspartner seinen Sitz hat, vorzulegen.
    3. Unabhängig von der Wahl von Partscenter Holland, behält der Verbraucher immer das Recht, den Streitfall dem gesetzlich zuständigen Gericht vorzulegen. Der Verbraucher muss diese Wahl an Partscenter Holland innerhalb eines Monats nach Erhalt der richterlichen Anordnung bekannt geben.
    4. Wenn der Vertragspartner außerhalb der Niederlande seinen Sitz hat, kann Partscenter Holland sich dafür entscheiden, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht in dem Land oder Staat vorzulegen, in dem der Vertragspartner seinen Sitz hat.

 

 

Datum: 8. Februar 2020